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Erstellung der Standards

In einem ersten Schritt wird ein möglichst valides und standardisiertes Vorgehen zur Feststellung der Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale-soziale Entwicklung, Sprache und Geistige Entwicklung erarbeitet. Hierzu gilt es, die jeweiligen Personengruppen entlang eindeutig Kriterien zu definieren und voneinander abzugrenzen bzw. miteinander zu verbinden. Zudem werden Richtlinien zur Planung und Durchführung des diagnostischen Prozesses entlang konkreter diagnostischer Fragestellungen entwickelt.
Im gesamten Entwicklungsprozess wird der konkrete Einsatz der „Standards“ im schulischen Kontext mitgedacht, weshalb praktisch tätige Diagnostiker*innen im Land Schleswig-Holstein eng in den Entwicklungsprozess eingebunden werden.