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Evaluation der Standards

Abschließend werden sowohl die entwickelten „Standards“, sowie deren Nutzen summativ evaluiert. Im Rahmen der Evaluation wird außerdem geklärt, inwiefern Diagnostik-Pilotgruppen in Schleswig-Holstein (Sonderpädagog*innen, die für einen gewissen Zeitraum ausschließlich für die Durchführung sonderpädagogischer Feststellungsverfahren zuständig sind) einen Gewinn für die Feststellungsdiagnostik im Land darstellen können.